Von den Krankenkassen anerkannte Kurse werden im Rahmen der Primärprävention mit etwa 80 % bezuschusst - meist bis zu einem Höchstbetrag. Voraussetzung für die anteilige Kostenübernahme ist, dass der Versicherte eine mindestens 80% ige Teilnahme an der Maßnahme nachweisen kann.