Ernährungsberatung nach § 20 SGBV
- bei allgemeinen Fragen zur Ernährung
- zur Erfassung des Ernährungsstatus anhand eines Ernährungsprotokolls mit anschließender Auswertung und Besprechung
- bei Übergewicht
- in der Menopause
- in der Schwangerschaft und Stillzeit
- bei Fragen zu Ernährung und Sport